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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ‘Roland Wüst GmbH’

Folgende Geschäftsbedingungen werden von der Firma Roland Wüst GmbH, dem Veranstaltungs-, Tagungs-, und Konferenzservice (nachfolgend Wüst GmbH genannt) – dem Kunden überlassen und werden Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen:


 1. Allgemeines


1.1 Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen von Wüst GmbH sind nachstehende Bedingungen ausschließlich maßgebend.


1.2 Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn Sie von Wüst GmbH schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistung von Wüst GmbH gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.



2. Vertragsabschluss/Vertragsinhalt


2.1 An angebotene Preise und Leistungen hält sich Wüst GmbH für die Dauer von 6 Wochen gebunden. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Wüst GmbH zustande.


2.2 Etwaige mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform.



3. Zahlungsbedingungen


3.1 Alle Preise für Leistungen von Wüst GmbH verstehen sich grundsätzlich rein netto, zzgl. der ges. gelt. Mehrwertsteuer. Skonto wird nicht gewährt.

Der Gesamtbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zahlbar.

Beträge bis EUR 300,00 sind sofort inklusive der ges. gelt. Mehrwertsteuer zahlbar.


3.2 Bei Auftragserteilung wird eine Akonto-Rechnung von 30 (dreißig) Prozent erstellt, welche innerhalb von 8 (acht) Werktagen zu entrichten ist.

Der Restbetrag ist nach Rechnungsstellung innerhalb 14 Tagen rein netto (inkl. MwSt.) zu zahlen.


3.3 Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet.


3.4 Alle Aufwendungen und Auslagen von Wüst GmbH, die nicht nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung von Wüst GmbH zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.



4. Durchführung, Organisation und Unmöglichkeit


4.1 Die Durchführung und Ausgestaltung der Veranstaltung erfolgt auf Basis des vorliegenden Konzepts.


4.2 Sofern der Kunde die Veranstaltungsräume zur Verfügung stellt, sind diese nach Vorankündigung von Wüst GmbH vor den Veranstaltungstagen den Mitarbeitern und Beauftragten von Wüst GmbH für Briefings und Organisation zugänglich zu machen.


4.3 Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. Wüst GmbH wird hierdurch vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, im Namen des Kunden abzuschließen. Wüst GmbH ist gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsberechtigt, sofern diese Leistungen im direkten Zusammenhang mit dem Wüst GmbH erteilten Auftrag stehen.


4.4 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise unmöglich, die nicht Wüst GmbH zu vertreten hat, so behält Wüst GmbH den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Wüst GmbH wird sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.


4.5 Wird der Auftrag vor der Veranstaltung/den Veranstaltungen storniert, so werden, je nach geleisteter Vorarbeit von Wüst GmbH, bereits entstandene Kosten dem Auftraggeber bzw. dessen Vermittler in Rechnung gestellt.

Diese sind beispielsweise: Lohnkosten, Vorbereitungsarbeiten, Planungen, Kommunikation (Telefon, Fax, Email u.ä.), Entwurfsarbeiten, Logistik, Spesen etc.

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